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Urteil hat Bestand (Extra-Blatt)

2011 August 4
von admin

Kirchengemeinde scheitert mit Klage gegen Pfarrer Thumm

Eitorf (rd). Während der kirchenrechtliche Streit um die Abberufung von Pfarrer Rolf Thumm sich weiterhin in die Länge zieht, hat das Landgericht Bonn jetzt ein weiteres der anhängigen zivilrechtlichen Verfahren entschieden.

Bereits im Januar war die Klage des Presbyteriums wegen angeblich unkorrekter Abrechnungen von Ferienfreizeiten vom Gericht abgewiesen worden, doch die Kirche hatte hiergegen Einspruch erhoben und Thumm auf Rückzahlung von 23.164,80 Euro plus Zinsen verklagt. Am 28. Juli verkündete das Landgericht nun, dass das vorab ergangene Urteil aufrecht erhalten, die Klage somit abgewiesen wird und die Kosten des Rechtsstreites zulasten der Kirche gehen.

Die seitens der Kirche geforderten Rückzahlungen betrafen Jugendreisen nach Griechenland aus den Jahren 2005 bis 2007. Die Kirche reklamierte insbesondere Belege für Baraufwendungen, für die sie keine schlüssigen Erklärungen sah und die „offenbar privaten Zwecken gedient“ hätten.

Die Forderungen für 2005 und 2006 weist das Gericht zurück, da sie verjährt seien und hält der Kirche vor, ihren Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch nicht rechtzeitig geltend gemacht zu haben. Für 2007 erklärt das Gericht die Ansprüche ausdrücklich für unbegründet. Der Beklagte habe „zu jedem einzelnen Beleg plausible, schlüssige und nachvollziehbare Erklärungen abgegeben“, so die Urteilsbegründung.

Darüber hinaus rügt das Gericht, dass sich die Kirche „mit dem Verlangen nach gerichtsfesten Beweisen treuwidrig verhält“. Treu und Glauben würden verlangen, eine seit zwei Jahrzehnten gängige Abrechnungspraxis weiter zu akzeptieren oder im Vorfeld eine andere Auffassung geltend zu machen, so die Ansicht des Gerichts.

Thumm ist erleichtert, denn neben der Schädigung seines Leumunds sieht er in den bisher nicht erfolgreichen Klagen der Kirchengemeinde Versuche, ihn durch wirtschaftliche Repressalien zum Aufgeben seines Einspruchs im kirchenrechtlichen Verfahren zu zwingen. Die Kirche verzichtete zunächst auf eine Stellungnahme, da laut Presbyteriumsvorsitzender Sieglinde Henschel, ihr die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliege.

  1. Christopher Freibichler Permalink
    Oktober 13, 2011

    Jak 4,11 Verleumdet einander nicht, liebe Brüder. Wer seinen Bruder verleumdet oder verurteilt, der verleumdet und verurteilt das Gesetz. Verurteilst du aber das Gesetz, so bist du nicht ein Täter des Gesetzes, sondern ein Richter.

    So langsam drängt sich sicherlich nicht nur mir die Frage auf:
    Wo endet die bloße Verschwendung öffentlich anvertrauter (Kirchen-)steuergelder und wo beginnt der Missbrauch dieser Gelder zum Zwecke einer Privatfehde. Man fühlt sich erinnert an mittelalterliche Auseinandersetzungen mit Päpsten und Gegenpäpsten und das ist sicherlich nicht einer christlichen Kirche im 21. Jahrhundert würdig!

    Vor diesem Hintergrund ist es fast schon zu bedauern, dass die Landeskirche nicht in allen Punkten der staatlich-weltlichen Gerichtsbarkeit untersteht…

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