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Ausgrenzungstechniken gegen das Ehepaar Thumm

2009 November 17

Im Aufzug des Altenheims „Haus Elisabeth“ hängt eine Information:

Herr Pfarrer Thumm darf in diesem Haus keine Seelsorge mehr machen.
Einziger Ansprechpartner ist Frau Pulwey-Langerbeins.

Eine Bewohnerin des Hauses sagte gestern Abend dazu bei einer Begegnung im Krankenhaus:

Das haben wir nicht ernst genommen. Das ist ja Menschenpflicht für Sie zu kommen, wenn Sie  gerufen werden.

An der Pforte im Krankenhaus ist jetzt die offizielle Nummer der evangelischen Kirche neuerdings „Frau Pulwey-Langerbeins“, nicht mehr Pfarrer Thumm.

Blumengeschäfte sowie Buchladen wurden durch die Gemeindeamtssekretärin informiert:

Pfarrer Thumm darf hier nicht mehr auf Rechnung der Kirchengemeinde einkaufen.

Im Schaukasten und im Internet war in der vergangenen Woche zu lesen:

Herr Pfarrer Thumm ist beurlaubt. Er darf in der Gemeinde nicht mehr arbeiten. Auch jede Art von Seelsorge ist ihm untersagt.

Die Antwort von Frau Döring (Landeskirche) auf die entsprechende schriftliche Vorhaltung eines Gemeindemitglieds:

Das stimmt so nicht. Herr Pfarrer Thumm ist ordinierter Pfarrer und behält trotz Beurlaubung und Abberufungsantrag seine daraus resultierenden Rechte und Pflichten.

Die Erklärung des Presbyteriums in dieser Woche besagen: „Das Ehepaar Thumm trägt Unfrieden in die Gemeinde hinein.“ –   Dem muss widersprochen werden: Das Presbyterium hat sämtliche Angebote zu einer friedlichen Lösung abgelehnt, die wir vorgetragen haben. Die Vertreterin der Landeskirche hat sich mit der Ablehnung allerdings auch sehr schnell zufrieden gegeben. Es war offensichtlich der leichtere Weg für sie – und trotzdem formal korrekt.

Menschlichkeit, christliches Ethos, Wahrung der Menschenwürde  – auch der eines  Pfarrers, der 38 Jahre gedient hat, Worte für die Sonntagsrede. Die Wirklichkeit ist anders. Die Abberufung ist beantragt. Sie ist durchzuziehen. Es bedarf keiner Gründe. „Wozu brauchen wir noch Beweise?“

Frau Henschel propagiert: Die Friedensangebote des Presbyteriums wurden von Pfarrer Thumm alle abgelehnt.  Meine Gegenfrage:

Wann haben Sie ein Friedensangebot gemacht, Frau Henschel?

Ihre Versprechen von vor der Wahl haben Sie nach der Wahl schändlich vergessen.

gez.
Rolf Thumm

  1. protestant Permalink
    November 17, 2009

    Auf der Website der Ev. Kirchengemeinde Eitorf kann man lesen: “ Pfarrer Thumm kann IM NAMEN DER KIRCHENGEMEINDE weder Gottesdienste feiern, Amtshandlungen durchführen noch irgendeine andere Form von Seelsorge betreiben.“ Auch wenn er während seiner Beurlaubung und auch nach seiner Abberufung seine Ordinationsrechte behält – IN EITORF wird er damit als Pfarrer nicht wirken können, sonst wäre die Beurlaubung ja zwecklos.

    Auf der Gemeindewebsite finde ich auch den kompletten Text der „Gemeinsamen Erklärung zur Zusammenarbeit zwischen dem Presbyterium und Herrn Pfarrer Thumm“ von 2008, aus der Pfarrer Thumm stets nur den von Frau Henschel gesprochenen Teil zitiert. Diesen Text verstehe ich wie wohl alle, die damals in der Kirche saßen und diese Erklärung hörten, als Versöhnungs- oder Friedensangebot. Auf der Website heißt es deshalb wohl zu Recht: In der Erklärung „haben (…) beide Seiten Fehler eingeräumt und sich zur Kooperation verpflichtet. Hätte sich auch Pfarrer Thumm an die damaligen Absichtserklärungen gehalten, wäre es zum jetzigen Konflikt mit großer Wahrscheinlichkeit nicht gekommen.“

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