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Beurlaubung durch die Landeskirche

2009 Oktober 21

Düsseldorf, den 21.10.2009

Wie wir Ihnen mit unserem Schreiben vom 6. Oktober 2009 mitgeteilt hatten, sehen wir von unserer Seite keine Möglichkeit einer friedlichen Streitbeilegung.

Dementsprechend wurde Pfarrer Thum zunächst beurlaubt. Die Beurlaubung dient sowohl dem Schutz von Pfarrer Thumm wie auch der Gemeinde Eitorf, da wir nach sorgfältiger Prüfung zu der Erkenntnis gelangt sind, dass das Verhältnis zwischen Pfarrer Thumm und weiten Teilen der Kirchengemeinde zerrüttet ist und ein gedeihliches Wirken von Pfarrer Thumm in der Pfarrstelle nicht mehr möglich ist. Wir möchten betonen, dass es sich bei der Entscheidung nach § 84 Abs. 1 Nr. 2 Pfarrerdienstgesetz nicht um einen Tatbestand persönlicher Vorwerfbarkeit handelt. Wir würden uns freuen und es begrüßen, wenn sie dies auch ihrem Mandanten vermitteln könnten.

Über Ihren Rückruf von Ihnen in dieser Sache würden wir uns sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Iris Döring.


Da die Pressestelle  schon vor der Mitteilung an Pfarrer Thumm informiert war, erfuhr es die Öffentlichkeit vor dem Betroffenen. Dies sei auch aus der Sicht von Frau Döring bedauerlich. Die Sitzung der Kirchenleitung mit dem Tagesordnungspunkt  der Abberufung ist am 27. Oktober 2009.

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