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Presbyterium lehnt einen Kompromiss weiter ab

2009 Oktober 16

Aufgrund der ablehnenden Haltung des Presbyteriums hinsichtlich der unterbreiteten Vorschläge zu einem allmählichen Ausscheiden von Pfarrer Thumm aus der Gemeindearbeit scheinen die Bemühungen um einen friedlichen Kompromiss im laufenden Abberufungsverfahren gänzlich gescheitert. Auf ein entsprechendes Schreiben der Evangelischen Kirche im Rheinland antwortete Rechtsanwalt Belitz am 16.10.2009 wie folgt:
20091016 – RA Belitz – Thumm gg EvKR.pdf


Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Döring,

wir nehmen Bezug auf die bisherige Korrespondenz und Erörterungen.

Soweit Sie ausführen, dass das Presbyterium auf die Vorschläge unseres Mandanten, wie dargelegt, nicht eingehen „kann“, ist sicherlich gemeint, dass das Presbyterium auf die Vorschläge, die als Gesprächsgrundlage und nicht als verbindliche Bedingungen formuliert waren, nicht eingehen will. Selbstverständlich wäre eine Annäherung der Positionen möglich, wenn ein entsprechender Wille vorhanden wäre. Das Presbyterium, hier insbesondere eine nach hiesiger Auffassung eine fatale Rolle ausübende Vorsitzende, ist aber offenbar weder bereit zur Annäherung, noch zur Infragestellung des eigenen Verhaltens im Hinblick auf das Wohl der Gemeinde.

So drängt sich der Eindruck auf, dass es den dortigen Agitatoren lediglich um eigene Positionen und nicht um das Wohl der Gemeinde geht.

Letzterem würde im Übrigen durch eine Beurlaubung unseres Mandanten kein guter Dienst erwiesen.

Dem Ihrerseits unterbreiteten Angebot der Versetzung in den Ruhestand auf eigenen Antrag aus gesundheitlichen Gründen vermögen wir bei aller Bemühung keinen Angebotscharakter zu entnehmen. Diese Verfahrensweise steht unserem Mandanten ohnehin in jedem Fall offen.

Als Minimallösung wäre denkbar, dass unser Mandant die jetzigen Konfirmanden zur Konfirmation führt und er in den Predigtdienst eingebunden bleibt sowie bereits angemeldete und zugesagte Amtshandlungen (z.B. Taufen) vornehmen kann, um dann mit dem notwendigen Respekt vor zum Wohle der Gemeinde erbrachten Leistungen rehabilitiert und angemessen würdevoll auszuscheiden.

Frau Pulwey-Langerbeins, Frau Henschel und Herr Beig mögen gut überlegen, welchen Schaden die Alternativen zu einer einvernehmlichen Lösung auch der Gemeinde zuzufügen geeignet wären. Die Verantwortlichen sollten, wie auch im Rahmen der Anhörung angeklungen, nicht dem Fehlschluss erliegen, die bisher eher passive Rolle unseres Mandanten werde in der bisherigen Art notwendig fortgeführt.

Es wird gebeten, dies bei erneuten Gesprächen mit dem Presbyterium zu beachten. Im übrigen dürfen wir darauf hinweisen, dass die geäußerte Unvorstellbarkeit des Presbyteriums zur weiteren Zusammenarbeit bis zum dann einvernehmlich geplanten Ausscheiden unseres Mandanten vollkommen unbeachtlich ist, da es vorliegend, wie wir übereinstimmen, nicht um Neigungen Einzelner, sondern das Wohl der Gemeinde geht.

Der Unterzeichner gibt sich der Hoffnung hin, dass weiterhin eine befriedende Lösung angestrebt wird, da die Alternativen, wie entsprechende Erfahrungen zeigen, Schlimmstes für die Gemeinde befürchten lassen.

Für eine weitere Erörterung der Angelegenheit, auch unter Einschluss der seitens des Presbyteriums Beteiligten, gerne auch in Düsseldorf, stehe ich zur Verfügung.

Vorsorglich wird gebeten, im weiteren Verlauf des Verfahrens die Zustellungserfordernisse bezüglich aller in Betracht kommenden dienstlichen Weiterungen zu beachten und zukünftigen Schriftverkehr ausschließlich über uns zu führen.

Mit freundlichen Grüßen

BELITZ
RECHTSANWALT

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