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Aufgaben der zu Ende gehenden Gemeindearbeit

2009 September 29

Nach der Anhörung von Pfarrer Thumm im laufenden Abberufungsverfahren wurde vereinbart verstärkt nach einer friedlichen Lösung zu suchen. Im Zuge dessen ist Pfarrer Thumm gebeten worden Vorschläge zu unterbreiten, wie er sich ein friedliches und würdevolles Ausscheiden aus der Gemeindearbeit vorstellen könne. Darauf aufbauend sollte mit allen beteiligten Parteien nach einem möglichen Kompromiss gesucht werden. Entsprechend erging nachfolgendes Schreiben am 28.09.2009 an die Evangelische Kirche im Rheinland.


Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Döring,

nach Rücksprache mit unserem Mandanten teile ich namens desselben hinsichtlich der aus Sicht von Herrn Thumm gewünschten verbleibenden Tätigkeiten und möglicher Perspektiven in dessen Wortlaut wie folgt mit:

I. Aufgaben der zu Ende gehenden Gemeindearbeit

  1. Konfirmandengruppe zur Konfirmation führen.
  2. Nach 24 Jahren Gemeindearbeit in einer Gemeinde hat ein Pfarrer das hoffentlich verständliche Anliegen, diese abzuschließen mit einem Predigtzyklus zu Erntedank, Reformation, Advent, Weihnachten, Passion (sieben Andachten zur Passion mit dem Kreuzweg ), Gottesdienst an Palmsonntag, Gründonnerstag, Karfreitag, Ostern, Pfingsten und Trinitatis.
  3. Nach langjähriger seelsorgerlicher Arbeit – insbesondere im Bereich Sterbebegleitung -gilt es diese Arbeit zu überführen in ehrenamtliche Hände. Da sind Menschen gezielt auszubilden und zu begleiten, um sich selber dann später herausziehen zu können.
  4. Organisationsformen für die entstandenen diakonischen Tätigkeiten, deren Aufbau über Jahre geleistet worden ist. Dabei geht um eine Erweiterung der Aufgabenbereiche des Evangelischen Diakoniewerkes Eitorf und um entsprechende satzungsmäßige und personelle Weiterungen.
  5. Abschluss des Wiederaufbaus der Evangelischen Kirche in Form von mindestens zwei weiteren Kirchenfenstern. Eine Einigung mit dem beauftragten Künstler ist herbeizuführen. Darüber hinaus geht es um das Sammeln von weiteren namhaften Spenden für diesen Zweck.
  6. Durchführung der Seniorenfreizeit im kommenden Mai, für die Herr Thumm bei den Senioren im Wort steht.
  7. Herbstfest, Weihnachtsfeier, Frühjahrsfest für die Senioren im Bürgerzentrum, um auch diesen übergemeindlichen Bereich zu einem Abschluss zu bringen.

II. Künftige Tätigkeitsfelder in der Landeskirche

Ende Mai 2010 könnte die Arbeit nach Vorstellung unseres Mandanten in der Kirchengemeinde Eitorf abgeschlossen werden. Den offenen Erholungsurlaub würde er daran anschließen, um danach andere Tätigkeitsfelder zu übernehmen.
Diese könnten so aussehen:

  1. Seelsorge im Eitorfer Krankenhaus und im Haus St. Elisabeth. Generell sind Seelsorge und Sterbebegleitung ein Schwerpunkt der Tätigkeit.
  2. Gruppenreisen für Senioren überregional in Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Werk der Ev. Kirche im Rheinland. In diesem Aufgabenbereich bestehen viele einschlägige Erfahrungen im In- und Ausland.
  3. Vorträge zu folgenden und ähnlichen Themen:
    „Leben im Alter“;
    „Neue Wohnformen für Senioren“;
    „Einheit von Leib und Seele in der christlichen Existenz“.
  4. Beratung von Gemeinden zur Frage von Vermögensbildung. In Eitorf hat Herr Thumm in 20 Jahren 41 Wohnungen gebaut und damit eine wichtige Haushaltskomponente auf der Einnahmeseite geschaffen.
  5. Beratung oder Durchführung von Jugendfreizeiten. In diesem Bereich wurden Erholungsmaßnahmen organisiert und durchgeführt für insgesamt mehr als 7.500 Jugendliche. Man kann nach 30 jähriger Erfahrung durchaus von Professionalität sprechen.
  6. Kurzfristige Vertretung im Falle von Vakanzen im Pfarrdienst von Kirchengemeinden.
  7. Wichtig wäre Herrn Thumm eine Kirche, in der er predigen kann.

Wir gehen davon aus, dass auf der genannten Basis als Ausgangspunkt eine Lösung unter Wahrung der Interessen aller Beteiligten gefunden werden kann. Diese, so haben wir übereinstimmend festgestellt, ist der Fortführung des Verfahrens mit allen daran anschließenden Weiterungen im Hinblick auf das Wohl der Gemeinde und der in diesem Fall unvermeidbaren Destruktivität dienstrechtlicher, zivilrechtlicher und strafrechtlicher Vorgänge sicherlich vorzuziehen.

Die weiteren zu regelnden Problemkreise (Ausscheiden unter „Gesichtswahrung“, Rehabilitation, Kompensation, „Pressefrieden“ auf beiden Seiten) hatten wir bereits mündlich erörtert.

Für Rückfragen und kurzfristige Erörterungen steht der Unterzeichner gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

BELITZ
RECHTSANWALT

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