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Presbyterium schließt Pfarrer aus den Räumlichkeiten der Gemeinde aus.

2009 Oktober 27
von Rolf Thumm

Am heutigen Tage wurden die Schlösser an Kirchengebäude und Gemeindebüro ausgetauscht, um mir den Zugang zu versperren.

Nach Auskunft der Landeskirche bleibe ich ordinierter Pfarrer mit allen Rechten und Pflichten eines Pfarrer der Evangelischen Kirche im Rheinland. Der Beschluss in Bezug auf die Abberufung wird erst rechtskräftig nach Ablauf der Einspruchsfrist. Der Einspruch dagegen hat aufschiebende Wirkung bis zum Abschluss des Verfahrens. Sollte bei diesem Verfahren die Abberufung bestätigt werden kann dagegen Berufung eingelegt werden. Auch die Berufung hat aufschiebende Wirkung bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens.

Gestern Abend wurde in der Kirche ein Satz aus dem Grundgesetz zitiert :

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Die Sprecherin stellte in einem weiteren Satz fest:

„In dieser Kirche wird die Würde unseres Pfarrers mit Füßen getreten.“

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