2. Anschreiben an Präses Schneider
Sehr geehrter Herr Präses Schneider,
bedauerlicherweise muß ich mich erneut wegen des Konfliktes in der Evangelischen Kirchengemeinde Eitorf an Sie wenden. Ich gehe davon aus, dass Sie über den Beschluss des Presbyterium vom 9. Mai 2009 informiert sind, der wie folgt auf der Internetseite der Evangelischen Kirche Eitorf veröffentlicht wurde:
09.05.2009 Das Presbyterium hat heute einstimmig beschlossen, bei der Kirchenleitung in Düsseldorf die Abberufung von Pfarrer Rolf Thumm zu beantragen. Über die Hintergründe, die zu diesem Schritt geführt haben, hat das Presbyterium in seiner auf der Gemeindeversammlung am 08.03.2009 verlesenen Erklärung ausführlich informiert.
Ich beantrage , diesen Beschluss für ungültig zu erklären!
Gründe: Dem Beschluss gingen mindestens 2 Verstöße gegen kirchliche Bestimmungen voran.
1. Im Presbyter Verfahrensgesetz §1 Abs.1 heißt es:
Die oder der Vorsitzende des Presbyteriums legt Ort und Zeitpunkt sowie dieTagesordnung der Sitzung fest. Die Tagesordnung muss die Verhandlungspunkte eindeutig erkennen lassen.
Nachdem ursprünglich zu dieser Sitzung für den 09. Mai, 10:00 Uhr, in das alte Pfarrhaus eingeladen worden war, wurden Zeit und Ort der Sitzung kurzfristig geändert, ohne das Herr Pfarrer Thumm, Mitglied des Presbyteriums, darüber informiert wurde. Das Presbyter Verfahrensgesetz sieht keine Ausnahmen für die Information der Mitglieder vor. Auch wenn Pfarrer Thumm dem Presbyterium vorher mitgeteilt hat, dass er an der Sitzung nicht teilzunehmen beabsichtigt, rechtfertigt dies nicht seine bewußte Desinformation.
2. Das Presbyterium begründet seinen Beschluss mit der auf der Gemeindeversammlung am 03. März 2009 verlesenen Erklärung. In der Gemeindeversammlung hat das Presbyterium trotz dieser Erklärung zu Überlegungen mit Blick auf die Pfarrstellenbesetzung aber kein Wort verloren, obwohl Artikel 35 der Kirchenordnung dies zwingend vorschreibt. Ohne einen neuen Sachverhalt zu nennen, beschließt das Presbyterium 2 Monate später, die Abberufung von Pfarrer Thumm zu beantragen. Dies kann nur als bewußter Verstoß gegen die Kirchenordnung angesehen werden! Der Mehrheit des Presbyteriums war wohl bewußt, das es bei einem gleichartigen Vorstoß in der Gemeindeversammlung heftigsten Widerstand zu erwarten gehabt hätte und der Abberufung durch die Gemeindeversammlung niemals zugestimmt worden wäre. Es ist festzustellen, dass eine kleine Gruppe innerhalb der Gemeinde mit diesem Bruch der Kirchenordnung versucht, die Abberufung von Pfarrer Thumm gegen den erklärten Willen eines großen Teils der Gemeinde durchzusetzen.
An dieser Stelle ist es notwendig bekannt zu machen, dass von den im letzten Jahr gewählten 8 Presbytern nur noch Frau Henschel, Frau Altenburg und Herr Beig in diesem Presbyterium sitzen. Herr Heuser ist erst als zweiter Nachrücker ins Presbyterium gelangt. Frau Schaumann und Frau Wagner sind zurückgetreten, Herr Martin ist verstorben. Zufällig wurde vorgestern bekannt, dass auch Herr Henkel bereits vor einigen Wochen zurückgetreten ist. Darüber wurde die Gemeinde merkwürdigerweise bisher nicht informiert. Mit Herrn Peters und Herrn Neulen wurden Ende März 2 neue Mitglieder per Kooptation ins Presbyterium berufen, die in der Gemeinde seit Jahren als erklärte Gegner von Herrn Thumm bekannt sind. Auch zu dieser wichtigen Entscheidung sagte das Presbyterium in der Gemeindeversammlung nichts. Vor diesem Hintergrund bekommt der „einstimmige“ Beschluss zur Abberufung von Herrn Thumm einen besonderen Geschmack!
Da der Superintendent im Vorfeld über die geplante Vorgehensweise des Presbyteriums informiert war und trotzdem nicht eingeschritten ist, läßt dies nur den Schluss zu, das Herr Corts auch in diesem Fall, wie bereits bei der Terminierung der Gemeindeversammlung, seine ganz eigene Interpretation der Kirchenordnung durchführt. Er beteiligt sich an dem sehr merkwürdigen Verfahren einer nur durch das Brechen von Wahlversprechen ins Presbyteramt gelangten Gruppe, die einen beliebten Pfarrer gegen das Votum eines großen Teils der Gemeinde abberufen will. Am 8. Februar 2009 hatte ich Sie in der Angelegenheit Gemeindeversammlung angeschrieben, aber leider keine Antwort erhalten. Ich kann auch nicht erkennen, dass Sie dem rechtswidrigen Verhalten von Superintendent Corts Einhalt gebieten. Dass mein Vertrauen in die innerkirchlichen Prozesse stark gestört ist, werden Sie vielleicht nachvollziehen können. Ich habe mich deshalb entschlossen, Kopien dieser Schreiben der Presse zugänglich zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Fritz Gotter
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