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Logostreit: Gerichtsverhandlung vom 13. Januar 2011

2011 Januar 21
von Rolf Thumm

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,

der Vernichtungsfeldzug von Frau Henschel und Anhang gegen uns wurde vom Gericht kalt gestoppt. Warum die Unterlagen wohl nicht vorgelegt wurden? Wir gehen davon aus, dass es gar nicht um die Sache ging, sondern dass nur mein Ruf in der Öffentlichkeit zerstört werden sollte. Dieses Bemühen wird voraussichtlich fortgesetzt werden.

Gestern hatten wir wieder Verhandlung vor dem Landgericht in Bonn. Um die Verteilung unserer Gegenschrift gegen die bösartigen Verleumdungen im Gemeindebrief im März 2003 zu verhindern oder wenigstens hinauszuzögern, wurde zunächst einmal die Lieferung der Druckerei einbehalten (Postunterschlagung) und nach Wochen erst auf massiven Druck hin herausgegeben. Danach wurde eine einstweilige Verfügung erwirkt mit der Begründung, wir hätten das Logo der Kirchengemeinde verwendet. In Wirklichkeit hatte die Gemeinde keine Rechte an dem Logo, das von unserer Schwiegertochter für mich und meine Arbeit geschaffen worden war. Wir überklebten das Logo und verteilten die Gegenschrift trotz einstweiliger Verfügung. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht, wo die Kirchengemeinde uns verklagte, verloren wir mit der Begründung „Verwechslungsgefahr“ und Verletzung des Namensrechtes. Frau Henschel bestand auf Strafe. Wir sollten 1.000,-€ plus Anwalts- und Gerichtskostenbezahlen. Dagegen gingen wir in die zweite Instanz. In der Verhandlung vor dem Landgericht gestern waren Frau Henschel und Anwalt mit ihrer Begründung auf verlorenem Posten. Die Kirchengemeinde hatte nach einem Schreiben der Schöpferin des Logos auf die Verwendung desselben von einem Tag auf den anderen verzichtet und damit die Rechtslage zu unseren Gunsten bestätigt.

Die Behauptungen im damaligen Gemeindebrief wurden im Gerichtssaal von Frau Henschel immer noch verteidigt, obwohl sie von der Rechtsabteilung des Landeskirchenamtes Punkt für Punkt untersucht worden waren. Es blieb keinerlei Vorwurf an mich übrig. Das wurde mir schriftlich bestätigt. Die Widerlegung auch war nicht sehr schwierig, konnte man doch an Hand von Protokollen des Presbyteriums nachweisen, dass die veröffentlichten Behauptungen von Henschel und Anhang in Schrift und Internet den Tatbestand der üblen Nachrede und Rufschädigung erfüllen. Gestern hat sie sie wieder verteidigt. Darauf habe ich Klage auf Widerruf angekündigt.

Dank an alle, die uns mit guten Gedanken begleitet haben. Wir haben sie gespürt.

Herzliche Grüße
Ihre Angela und Rolf Thumm.

P.S.: Ist es nicht an der Zeit, die Kirchenleitung einmal auf die gnadenlose Geldvernichtung durch Frau Henschel vor Gericht hinzuweisen, die ihren Rachefeldzug gegen uns ausschließlich auf Kosten der Kirchengemeinde führt?


  1. Christopher Freibichler Permalink
    Februar 2, 2011

    >> P.S.: Ist es nicht an der Zeit, die Kirchenleitung einmal auf die gnadenlose Geldvernichtung durch Frau Henschel vor Gericht hinzuweisen, die ihren Rachefeldzug gegen uns ausschließlich auf Kosten der Kirchengemeinde führt? <<

    Ebendiesen Gedanken hatte ich auch, als ich diesen Artikel in meiner Zeitung gelesen hatte…

    Wie lange dürfen hier noch öffentliche Gelder verbrannt werden, um öffentlich einen Streit um Logos, angeblich falsche Abrechnungen, etc. auszutragen? Abgesehen von den immensen Summen, die mittlerweile in mehreren Instanzen, vor mehreren Gerichten und in mehreren Angelegenheiten ausgegeben wurden, stellt sich noch die in meinen Augen viel drängendere Frage: gehen so Christenmenschen, gehen so Führungskräfte einer Kirchengemeinde miteinander um?

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